Die FY Energy GmbH aus Eschborn plant, installiert und betreibt Ihre Energieanlagen, inklusive Lieferung und verbrauchsgerechter Abrechnung. So senken wir Kosten, steigern die Attraktivität Ihrer Objekte und reduzieren CO₂.
Eigenstrom nutzen, Lastspitzen glätten, transparente Abrechnung – messbar im laufenden Betrieb.
FY Energy plant, baut und betreibt Mieterstrom, Ladeinfrastruktur, Wärmelieferung und Heizkostenabrechnung – abgestimmt auf Neubau und Bestand. Wir koordinieren alle Gewerke, stimmen uns mit Netzbetreibern ab und übergeben betriebsbereit – mit Monitoring, KPIs und klaren Servicelevels.
Vision
Immobilien zu aktiven Energie‑Ökosystemen machen – wirtschaftlich und resilient.
Mission
Technisch saubere Anlagen, belastbare Zahlen und ein Betrieb, der im Alltag zuverlässig funktioniert.
Modular kombinierbar oder als Rundum‑Sorglos‑Paket – stets mit rechtssicherer Abrechnung und transparentem Reporting.
Von Dach‑PV & Zählerinfrastruktur bis Lieferverträge & Marktkommunikation. Senkt Nebenkosten & erhöht ESG‑Scores.
AC/DC‑Lader, Lastmanagement, Backend & Ad‑hoc‑Zahlung. Rechtssichere Messung und Abrechnung pro Nutzer.
Contracting‑Modelle, effiziente Erzeugung, Monitoring & Betriebsführung – planbare OPEX & sichere Versorgung.
Funk‑Messgeräte, Fernauslesung, rechtskonforme Abrechnung und transparente Portale für Mieter & Verwaltung.
Drei Schritte, ein Ergebnis: schnell zur betriebsbereiten Mieterstrom‑, Lade-Lösung oder Lade-Lieferung. Erst fundierte Ersteinschätzung (24–48 h), dann Planung & Genehmigungen, schließlich Installation, E‑Check und Betrieb mit SLA.
1
Datenaufnahme, Förder‑ & Tarifcheck, ROI‑Modell
2
Technik‑Layout, Netzabklärung, Messkonzept
Unser Ziel ist es, Immobilien wirtschaftlich auf Zukunft zu stellen. Dazu verbinden wir ingenieurgetriebene Planung mit pragmatischer Umsetzung – für stabile Betriebskosten, hohe Anlagenverfügbarkeit und zufriedene Nutzer.
Erfahrung aus anspruchsvollen Neubau‑ und Bestandsprojekten – wirtschaftlich geplant, normkonform umgesetzt, zuverlässig betrieben.
Wir arbeiten förderfähig, normkonform und mit transparenten Kosten, inklusive rechtskonformer Heiz- und Stromabrechnung.
Planung, Genehmigung, Installation, Messkonzepte, Abrechnung und Betrieb – ein Ansprechpartner, klare Verantwortung.
Bauträger, Projektentwickler, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften profitieren von skalierbaren Lösungen und planbaren Services.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu PV, Mieterstrom, Ladeinfrastruktur, Wärme und Abrechnung
In der Regel nichts. Wir finanzieren die Photovoltaikanlage und refinanzieren sie über den Strompreis — die Eigentümergemeinschaft trägt keine Investition und nimmt keinen Kredit auf.
Anders liegt es nur bei Maßnahmen am Gebäude selbst. Ist zum Beispiel die Zählerverteilung zu alt und muss erneuert werden, lässt sich das über einen Baukostenzuschuss abbilden. Was in Ihrem Objekt nötig ist, zeigt der Mieterstrom-Check — vor jeder Entscheidung.
Rechnen Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro je Stellplatz. Die Spanne ergibt sich vor allem aus der Leitungsführung, der Entfernung zum Hausanschluss und dem Zustand der vorhandenen Elektroinstallation.
Wir bauen grundsätzlich eine vollständige Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement, keine einzelnen Wallboxen nebeneinander. Das ist in der Erstinstallation etwas aufwendiger und der einzige Weg, später ohne Verstärkung des Hausanschlusses zu erweitern.
Ja, unter der Bedingung des § 556c BGB. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung darf für die Mieter nicht teurer sein als die bisherige Eigenversorgung — das ist die sogenannte Kostenneutralität. Außerdem muss die Umstellung form- und fristgerecht angekündigt werden.
Ob die Bedingung in Ihrem Objekt erfüllt ist, lässt sich vorab rechnen. Das gehört zu unserer Prüfung, bevor irgendetwas entschieden wird.
Sie schicken uns Ihren bestehenden Vertrag, wir übernehmen die Abstimmung mit dem bisherigen Dienstleister und die Datenübergabe. Nach rund acht Wochen läuft die Abrechnung über uns. Vorhandene Messgeräte übernehmen wir nicht, wir tauschen sie gegen eigene Funkzähler aus.
Ausgebaute Altgeräte gehen an den Vorlieferanten zurück oder werden von uns entsorgt. Sie haben damit nichts zu tun — auch nicht mit der Datenübergabe.
Klimageräte zählen ab einer bestimmten Anschlussleistung nach § 14a EnWG zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und ziehen Strom aus demselben Hausanschluss wie Ladepunkte und Wärmepumpen. Ein Energiemanagement, das alle steuerbaren Verbraucher gemeinsam regelt, liefern wir mit.
Immer mehr Bewohner rüsten Klimageräte nach. Für Sie als Verwalter ist das weniger eine Frage der Erlaubnis als eine der Leistung, denn die Leistungen summieren sich. Die Geräte müssen für den Netzbetreiber ansteuerbar sein. Wer das erst regelt, wenn sie längst hängen, hat ein teures Problem.
Mehr Antworten zu Mieterstrom, Ladeinfrastruktur, Wärmelieferung und Heizkostenabrechnung finden Sie auf der Seite Produkte.
Fachseiten: GGV-Anbieter, Solaranlage für Mehrfamilienhäuser und Messkonzept für Mieterstrom und GGV.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand: 24.09.2026
Erhalten Sie eine Ersteinschätzung und eine Grob‑Wirtschaftlichkeit in wenigen Werktagen.
