Mit den Photovoltaik-Lösungen von FY ENERGY verwandeln Sie Dachflächen in eine zuverlässige Stromquelle — Planung, Bau und Betrieb aus einer Hand, für Bauträger, Projektentwickler und Eigentümer ohne Eigeninvestition.
Mieterstrom bedeutet: Der Solarstrom vom Dach Ihres Gebäudes wird direkt an die Bewohner verkauft, statt vollständig ins Netz eingespeist zu werden. Das senkt Stromkosten vor Ort und macht die Anlage rentabler.
Die PV-Anlage auf dem Gebäude versorgt die Bewohner unmittelbar mit Solarstrom – ganz ohne Umweg über das öffentliche Netz.
Der Mieterstromtarif darf den örtlichen Grundversorgungstarif nicht übersteigen – Bewohner zahlen in aller Regel weniger als bisher.
Für den gelieferten Strom gibt es neben der Einspeisevergütung den EEG-Mieterstromzuschlag, gestaffelt nach Anlagengröße.
Jede Mietpartei entscheidet selbst. Wer nicht teilnehmen möchte, bleibt einfach bei seinem bisherigen Stromanbieter.
Seit 2024 gibt es mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG ein zweites Modell: Solarstrom wird im Gebäude verteilt, ohne dass der Betreiber zum vollwertigen Stromlieferanten wird.
Der Betreiber muss kein Energieversorgungsunternehmen werden – Bilanzkreise, Lieferantenwechsel und Preisblätter entfallen.
Geeignet für Bauträger im Neubau, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Gewerbeimmobilien mit mehreren Parteien.
Anders als beim klassischen Mieterstrom gibt es keine gesetzliche Preisobergrenze – dafür entfällt auch der Mieterstromzuschlag.
Ob klassisches Mieterstrommodell oder GGV wirtschaftlicher ist, hängt vom Gebäude ab – wir prüfen das für Ihr Projekt individuell.
Vom ersten Check bis zum laufenden Betrieb übernehmen wir jeden Schritt für Sie.
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Wir prüfen Ihr Gebäude: Auslegung der Anlage, Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsanalyse — die Grundlage für die Entscheidung in der Eigentümerversammlung.
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Wir übernehmen Planung, Errichtung, Anmeldung beim Netzbetreiber und Messkonzept. Sie gehen dabei nicht in Vorleistung.
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Mieter entscheiden freiwillig, ob sie teilnehmen. Stromlieferung, Abrechnung und Betrieb der Anlage laufen dauerhaft über uns.
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Gebäudes – wir sagen Ihnen unverbindlich, welches Modell sich für Sie lohnt.
Was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften am häufigsten fragen.
Nein. Die Teilnahme ist für jeden Haushalt freiwillig, einen Anschlusszwang gibt es nicht — Mieterstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Wer nicht teilnimmt, bezieht weiter Strom von seinem bisherigen Anbieter; im Alltag ändert sich für ihn nichts.
Für die Wirtschaftlichkeit brauchen wir keine Vollbeteiligung. Der nicht abgenommene Solarstrom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Sie bekommen von uns das, worauf die Entscheidung beruht: die Auslegung der Anlage, eine Kostenschätzung und die Wirtschaftlichkeitsanalyse aus dem Mieterstrom-Check — dazu eine Darstellung des Modells, die auch Eigentümer ohne technischen Hintergrund nachvollziehen können.
Die Beschlussfassung selbst — Formulierung, Einladung, Mehrheiten — bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die Fakten, nicht den Beschluss.
In der Regel nichts. Wir finanzieren die Photovoltaikanlage und refinanzieren sie über den Strompreis — die Eigentümergemeinschaft trägt keine Investition und nimmt keinen Kredit auf.
Anders liegt es nur bei Maßnahmen am Gebäude selbst. Ist zum Beispiel die Zählerverteilung zu alt und muss erneuert werden, lässt sich das über einen Baukostenzuschuss abbilden. Was in Ihrem Objekt nötig ist, zeigt der Mieterstrom-Check — vor jeder Entscheidung.
Nein. Nennenswerte Nachteile entstehen für Sie nicht — im Gegenteil: Die Stromlieferung läuft komplett über uns, die Eigentümergemeinschaft wird selbst nicht zum Stromanbieter. Damit entfallen für Sie auch sämtliche steuerlichen Pflichten aus dem Anlagenbetrieb, ebenso wie Investition, Verwaltungsaufwand und unternehmerisches Risiko.
Was bleibt, ist der Vorteil: ein attraktives, gefördertes Stromangebot für Ihre Mieter — ganz ohne Eigenleistung Ihrerseits.
Nichts. Wir übernehmen Planung, Errichtung, Anmeldung beim Netzbetreiber, Messkonzept, Stromlieferung, Abrechnung und Betrieb der Anlage.
Die Stromverträge laufen direkt zwischen uns und den Bewohnern. Sie bekommen weder zusätzliche Korrespondenz noch eine neue Position in Ihrer Jahresabrechnung.
Sie müssen nichts tun. Der Vorgang verhält sich wie ein regulärer Mieterwechsel beim Stromanbieter: Der ausziehende Mieter kündigt seinen Liefervertrag zum Auszugstag, der einziehende schließt zu diesem Tag einen neuen Vertrag — bei uns oder bei einem anderen Lieferanten seiner Wahl.
Entscheidet er sich gegen Mieterstrom, wird der Zähler ab diesem Tag bilanziell nicht mehr mit Solarstrom beliefert. Die Umstellung läuft vollständig zwischen uns und dem Mieter.
Ja. In der Regel übernehmen wir bei FY Energy die komplette Stromlieferung für Sie. Auf Wunsch unterstützen wir Sie aber auch nur als Dienstleister, wenn Sie selbst als Mieterstromlieferant auftreten möchten — von der Anlagenplanung bis zum Messkonzept.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand: September 2026
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts — Anzahl der Wohneinheiten, verfügbare Dachfläche und Ihren aktuellen Energiebedarf. Sie bekommen von uns eine unverbindliche Einschätzung, ob und wie sich Mieterstrom für Ihr Objekt lohnt.
Ihr Angebot in wenigen Werktagen.
