Verbrauchserfassung, Abrechnung nach Heizkostenverordnung und CO₂-Kostenaufteilung — für Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter. Auch als Wechsel vom bisherigen Messdienstleister.
Von der Gerätemontage bis zur Einzelaufstellung je Nutzeinheit läuft alles über uns — Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelder aus einer Hand. Sie liefern die Stammdaten, den Rest machen wir, mit einem Ansprechpartner statt einer Hotline mit Ticketnummer.
Funk-Zähler für Kaltwasser, Warmwasser und Wärmemengen. Montage, Eichfristenüberwachung und Fernauslesung — kein Ablesetermin in der Wohnung.
Jahresabrechnung mit Einzelaufstellung je Nutzeinheit. Unterjährige Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV, auf Wunsch monatlich.
Aufteilung nach dem Zehn-Stufen-Modell des CO2KostAufG. Kundenportal für Bewohner über die eigene E-Mail-Adresse, im Preis enthalten.
Montage, jährliche Funktionsprüfung und Dokumentation nach DIN 14676 — per Funk aus der Ferne, ohne dass jemand in die Wohnung muss.
Vom Auftrag bis zur ersten Abrechnung über uns.
Unterjährig nach § 6a HeizkostenV, auf Wunsch monatlich.
Zugang für Bewohner ist im Preis enthalten.
Ein Wechsel ist unkomplizierter, als die meisten Verwaltungen erwarten. Vom Auftrag bis zur Übernahme vergehen rund acht Wochen — die Abstimmung mit dem bisherigen Dienstleister und die Datenübergabe übernehmen wir.
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Sie schicken uns Ihren bestehenden Vertrag. Wir sagen Ihnen, ab wann eine Kündigung möglich ist — bei den großen Messdienstleistern sind die Geräte meist gemietet, oft mit zehn Jahren Laufzeit und automatischer Verlängerung.
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Wir sprechen mit dem bisherigen Dienstleister und übernehmen die Abrechnungsdaten. Die Messgeräte tauschen wir dabei in der Regel gegen eigene Funkzähler — bei übernommenen Fremdgeräten ist die Datenübertragung erfahrungsgemäß die häufigste Fehlerquelle. Montage und Inbetriebnahme sind im Preis je Wohneinheit enthalten.
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Nach rund acht Wochen läuft alles über uns. Ausgebaute Altgeräte gehen an den Vorlieferanten zurück oder werden von uns entsorgt — Sie haben damit nichts zu tun.
Die nützlichere Frage als „Was kostet es?“ ist „Was davon bleibt bei mir hängen?“ Bei der Heizkostenabrechnung lautet die Antwort: nichts.
Messtechnik und Abrechnung gehen komplett in die Betriebskostenabrechnung. Für Sie als Eigentümer im Ergebnis kostenneutral.
Die Wartung dürfen Sie umlegen, die Gerätemiete nicht. Wir weisen beides im Angebot getrennt aus.
Verwaltungsleistung, und die bleibt bei Ihnen. Der optionale Baustein spart Arbeit, keine Kosten.
Ein Hinweis zum Angebotsvergleich: Schauen Sie nicht nur auf die Abrechnungsposition. Bei uns steckt die Messtechnik im Preis — eine Gerätemiete kommt nicht obendrauf. Den Preis für Ihr Objekt nennen wir im Angebot, abgerechnet wird jährlich.
Schicken Sie uns Ihren bestehenden Vertrag. Wir sagen Ihnen, ab wann eine Kündigung möglich ist und was mit Ihren vorhandenen Geräten passiert — unverbindlich.
Was Verwalter vor einem Wechsel am häufigsten fragen.
Vom Auftrag bis zur Übernahme vergehen rund acht Wochen. Die Messgeräte tauschen wir dabei in der Regel gegen eigene Funkzähler aus. Das hat einen praktischen Grund: Bei übernommenen Fremdgeräten ist die Datenübertragung die häufigste Fehlerquelle, und ein Auslesefehler fällt oft erst bei der Abrechnung auf. Montage und Inbetriebnahme sind im Preis je Wohneinheit enthalten.
Ausgebaute Altgeräte gehen an den Vorlieferanten zurück oder werden von uns entsorgt. Sie haben damit nichts zu tun — auch nicht mit der Datenübergabe.
Das sollten Sie vor dem Wechsel prüfen. Bei den großen Messdienstleistern sind die Geräte in der Regel nicht gekauft, sondern gemietet, und diese Mietverträge laufen häufig zehn Jahre mit automatischer Verlängerung.
Schauen Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist — oft ist der nächste Termin näher als gedacht. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen, dann sagen wir Ihnen, ab wann ein Wechsel möglich ist.
Ja, und sie ist im Preis enthalten. Wir stellen die unterjährige Verbrauchsinformation nach Heizkostenverordnung bereit, auf Wunsch monatlich.
Die Bewohner erhalten dafür auf Anfrage einen Zugang zu unserem Kundenportal über ihre eigene E-Mail-Adresse und sehen dort ihren Verbrauch. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand und keine gesonderte Position auf der Rechnung.
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten nach dem Zehn-Stufen-Modell des CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Je schlechter das Gebäude dasteht, desto höher der Anteil des Vermieters.
Einstufung und Aufteilung nehmen wir im Rahmen der Heizkostenabrechnung vor. Sie müssen die Werte nicht selbst ermitteln und auch keine gesonderte Berechnung beauftragen.
Bei der Heizkostenabrechnung alles. § 2 Nr. 4a und Nr. 5a der Betriebskostenverordnung nennen ausdrücklich die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Berechnung und Aufteilung. Messtechnik und Abrechnungsleistung gehen also beide in die Betriebskostenabrechnung — für Sie als Eigentümer ist die Leistung im Ergebnis kostenneutral.
Bei den Rauchwarnmeldern ist das anders. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass die Gerätemiete verdeckte Anschaffungskosten sind und nicht umgelegt werden darf; umlagefähig bleibt der Wartungsanteil. Wir weisen beides im Angebot getrennt aus, damit Sie sehen, welcher Teil in die Abrechnung darf.
Die Betriebskostenabrechnung über unser Portal ist dagegen Verwaltungsleistung und damit nicht umlagefähig. Sie spart Ihnen Arbeit, keine Kosten.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand: September 2026
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts — Anzahl der Nutzeinheiten, vorhandene Messtechnik und Ihren laufenden Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister. Sie bekommen von uns ein Angebot und die Aussage, ab wann ein Wechsel möglich ist. Unverbindlich und ohne dass Sie den Altvertrag vorher kündigen müssen.
Angebot und Wechseltermin in wenigen Werktagen.
