Solar­anlage für das Mehr­familien­haus: Mieter­strom oder GGV

Bei einer Solar­anlage auf dem Mehr­familien­haus entscheiden zwei Fragen: Wer finanziert und baut die Anlage, und wer bekommt den Strom? Dafür gibt es zwei Modelle, den Mieter­strom und die gemeinschaftliche Gebäude­versorgung (GGV).

FY Energy plant, baut und betreibt die Anlage. Wenn Sie selbst investieren, übernehmen wir das Messkonzept und die Abrechnung für Sie. Das Modell funktioniert auch für Gewerbeimmobilien.

Erste Frage: Wer baut und finanziert?

Wir bauen und finanzieren

Wir übernehmen Planung, Bau und die Anmeldung beim Netz­betreiber und refinanzieren die Anlage über den Stromverkauf. Der Eigentümer trägt in der Regel keine Investition und nimmt keinen Kredit auf. Die Nutzung des Dachs regelt ein Gestattungs­vertrag, meist über 20 bis 25 Jahre.

Sie investieren selbst

Sie bleiben Eigentümer und Betreiber der Anlage. Wir erstellen das Messkonzept, melden die Anlage beim Netz­betreiber an und rechnen den Strom für Sie ab. Die Erlöse bleiben bei Ihnen, abzüglich unserer Abrechnungs­gebühr.

Zweite Frage: Mieter­strom oder GGV?

Mieter­strom

Der Solarstrom vom Dach geht direkt an die Bewohner, den restlichen Strom liefert derselbe Anbieter mit. Der Tarif darf höchstens 90 % des örtlichen Grund­versorgungs­tarifs betragen, dazu gibt es den EEG-Mieter­strom­zuschlag. Jede Mietpartei entscheidet freiwillig, ob sie teilnimmt.

Gemein­schaftliche Gebäude­versorgung (GGV)

Verkauft wird nur der Solarstrom aus der Anlage, den Reststrom beziehen die Bewohner weiter von ihrem Anbieter. Es gibt keine Preisobergrenze, aber auch keinen Mieter­strom­zuschlag. Der Betreiber ist kein Energieversorgungsunternehmen und muss die Voll­versorgung nicht sicherstellen. Alle Unterschiede im Überblick: Mieter­strom oder GGV. Wie wir die GGV umsetzen: GGV-Anbieter für Mehrfamilienhäuser.

Mehrfamilienhaus mit vollflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach

So läuft ein Projekt ab

1

Mieter­strom- & GGV-Check

Wir prüfen Gebäude, Dach und Verbrauch und empfehlen ein Modell.

2

Planung & Bau

Auslegung, Errichtung, Messkonzept und Anmeldung beim Netz­betreiber.

3

Betrieb läuft

Der Betrieb und die Abrechnung laufen dauerhaft über uns.

Welches Modell passt zu Ihrem Haus?

Das hängt vom Gebäude ab. Im Mieter­strom- und GGV-Check prüfen wir Ihr Objekt, klären Auslegung und Kostenschätzung und legen mit Ihnen fest, welches Modell besser passt. Das ist auch die Grundlage für die Entscheidung in der Eigentümer­versammlung. Die erste Einschätzung anhand Ihrer Unterlagen ist kostenlos, eine Prüfung vor Ort ist kostenpflichtig.

Eigentümer­gemein­schaften

Beide Modelle funktionieren auch für Eigentümer­gemein­schaften. Sie bekommen von uns die Fakten für den Beschluss: Auslegung der Anlage, Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeits­analyse. Den Beschluss selbst formuliert Ihre Verwaltung mit der Rechts­beratung.

Zwei Punkte sollten Sie abwägen. Erstens die Laufzeit des Gestattungs­vertrags, in der Regel 20 bis 25 Jahre. Zweitens die Dach­sanierung: Muss das Dach während der Laufzeit saniert werden, trägt der Eigentümer die Kosten für Ab- und Wiederaufbau der Anlage. Wir empfehlen deshalb, die Anlage im Zuge einer anstehenden Dach­sanierung zu bauen.

Zu steuerlichen Fragen beraten wir nicht. Bitte klären Sie sie mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen zur Solar­anlage im Mehr­familien­haus

Was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften am häufigsten fragen.

Das hängt von Gebäude, Verbrauch und Dachfläche ab. Der Mieter­strom- und GGV-Check zeigt es vor jeder Entscheidung.

Ja. Wir liefern die Fakten für den Beschluss, die Beschluss­fassung bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechts­beratung.

Muss das Dach während der Laufzeit saniert werden, trägt der Eigentümer die Kosten für Ab- und Wiederaufbau der Anlage. Am günstigsten ist es, die Anlage im Zuge einer anstehenden Sanierung zu bauen, dann wird das Gerüst nur einmal gebraucht.

Das Messkonzept erstellen wir, die laufende Abrechnung übernehmen wir ebenfalls.

Ja, die Modelle funktionieren auch für Gewerbeimmobilien. Was im Einzelfall passt, zeigt der Mieter­strom- und GGV-Check.

Das hängt davon ab, wer die Anlage finanziert. Bauen wir sie, trägt der Eigentümer in der Regel keine Investition, wir refinanzieren die Anlage über den Stromverkauf. Investieren Sie selbst, hängen die Kosten vom Objekt ab. Die erste Einschätzung anhand Ihrer Unterlagen ist kostenlos, eine Prüfung vor Ort ist kostenpflichtig.

Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind § 42a und § 42b EnWG sowie die Konstellation in Ihrem Gebäude. Stand: 03.11.2026

Solar­anlage für Ihr Mehr­familien­haus

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts: Anzahl der Wohn­einheiten, verfügbare Dachfläche und Ihren aktuellen Energiebedarf. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, welches Modell sich für Ihr Objekt lohnt.

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