Ohne Messkonzept lässt sich nicht abrechnen, wer wie viel Solarstrom verbraucht hat. Es legt fest, wo im Gebäude gemessen wird und wie die Zähler zusammenspielen.
FY Energy übernimmt das Messkonzept für Mieterstrom und GGV komplett: von der Erstellung über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur Abrechnung auf dieser Grundlage.
Das Messkonzept beschreibt, wie Erzeugung, Eigenverbrauch, Einspeisung und Netzbezug im Gebäude getrennt erfasst werden. Es ist die Grundlage der Abrechnung mit den Teilnehmern und muss dem Netzbetreiber vorliegen.
Üblich ist das Summenzählermodell: Ein Summenzähler erfasst am Netzanschluss, was das Gebäude aus dem Netz bezieht und einspeist. Unterzähler erfassen die einzelnen Wohnungen, ein Erzeugungszähler die PV-Anlage. Den im Gebäude verbrauchten Solarstrom ergibt der Vergleich von Erzeugung und Einspeisung. Wechselt ein Teilnehmer den Stromanbieter, bekommt sein Zähler einen eigenen Zählpunkt beim Netzbetreiber.
Physischer Summenzähler: Der Summenzähler sitzt als eigener Zähler am Netzanschluss, bei hohen Strömen mit Wandlermessung im Wandlerschrank. Das ist der klassische Aufbau, aber aufwendiger und teurer.
Virtueller Summenzähler: Wir bilden über die eingebauten Zähler eine Summe, die beim Netzbetreiber als ganz normaler Zählwert geführt wird. Der Wandlerschrank entfällt. Voraussetzung sind in der Regel intelligente Messsysteme.
Messkonzept erstellen, Anlage beim Netzbetreiber anmelden, Abrechnung auf Basis des Konzepts.
Zugang zu den Zählerplätzen ermöglichen, Gebäudeunterlagen bereitstellen und eine Vollmacht für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erteilen.
Wir stimmen das Messkonzept mit dem Netzbetreiber ab und melden die Anlage an, bei der GGV nach § 42b EnWG. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Beide Modelle brauchen ein Messkonzept. Bei der GGV wird nur der Solarstrom aus der Anlage aufgeteilt, den Reststrom bezieht jeder Haushalt von einem Anbieter seiner Wahl. Der Strombezug jedes teilnehmenden Haushalts wird dabei viertelstündlich gemessen, das ist die Voraussetzung für die Aufteilung. Beim Mieterstrom kommt der Reststrom aus einer Hand dazu. Die Abrechnung unterscheidet sich entsprechend. Welches Modell zu Ihrem Gebäude passt, zeigt der Mieterstrom- und GGV-Check.
Mehr dazu: Mieterstrom, GGV-Anbieter für Mehrfamilienhäuser, Solaranlage für Mehrfamilienhäuser und der Vergleich Mieterstrom oder GGV.
Das Messkonzept entsteht in der Planungsphase, direkt nach dem Check. Es liegt in der Regel nach etwa vier Wochen vor.
Wir. Von der Erstellung bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir den gesamten Ablauf.
Ja, bei Mieterstrom und bei der GGV gehört ein virtueller Summenzähler immer zum Messkonzept. Wir bilden dabei über die eingebauten Zähler eine Summe, die der Netzbetreiber als normalen Zählwert führt. Ein physischer Summenzähler mit Wandlerschrank und Wandlermessung ist dadurch nicht nötig und wäre deutlich teurer.
Ja, der Netzbetreiber muss dem Messkonzept zustimmen. Wir stimmen es mit ihm ab, holen die Zustimmung ein und melden die Anlage an. Dafür benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen, alles Weitere übernehmen wir.
Ja, Bestandsanlagen übernehmen wir. Wie das bei Ihnen aussieht, klären wir im Check.
Wir brauchen den Zugang zu den Zählerplätzen, die Gebäudeunterlagen und eine Vollmacht für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind § 42a und § 42b EnWG sowie die Konstellation in Ihrem Gebäude. Stand: 03.11.2026
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Gebäudes. Die erste Einschätzung anhand Ihrer Unterlagen ist kostenlos, eine Prüfung vor Ort ist kostenpflichtig.
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