Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Wärmelieferung und Heizkostenabrechnung – schlüsselfertige Energiekonzepte für Immobilien, Quartiere und Unternehmen.
Mit den Photovoltaik-Lösungen von FY ENERGY verwandeln Sie Dachflächen in eine zuverlässige Stromquelle — Planung, Bau und Betrieb aus einer Hand, ohne Eigeninvestition.
Elektromobilität ist inzwischen Standarderwartung bei modernen Immobilien – sowohl im Neubau als auch in Bestandsobjekten. FY ENERGY liefert schlüsselfertige Ladeinfrastruktur, die technisch, wirtschaftlich und rechtlich durchdacht ist. Wir analysieren den Standort, dimensionieren die passende Anzahl an Ladepunkten und kümmern uns um Netzanschluss, Fördermittel und Abrechnungsmodelle. Dank Lastmanagement, transparenten Tarifen und Nutzer-Apps laden Bewohner:innen, Mitarbeitende oder Gäste ihr Elektroauto komfortabel und sicher direkt vor Ort.
Ob Mehrfamilienhaus, Quartier oder Gewerbeobjekt: Mit dem Wärmeliefer-Contracting von FY ENERGY lagern Sie Investition, Betrieb und Risiko der Wärmeversorgung aus. Wir konzipieren das optimale Heizsystem – z. B. Wärmepumpe, BHKW, Hybridlösung oder Fernwärme-Anbindung – und übernehmen Planung, Aufbau, Finanzierung und laufenden Betrieb. Sie erhalten Wärme zu vertraglich vereinbarten Konditionen, während wir Effizienz, Wartung und gesetzliche Anforderungen im Blick behalten. Das entlastet Ihre Bilanz und steigert gleichzeitig die Attraktivität Ihrer Immobilie.
FY ENERGY übernimmt die verbrauchsgenaue Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung — inklusive Funkzähler und digitalem Kundenportal.
Neben unseren schlüsselfertigen Produkten bietet FY ENERGY umfassende Beratungs- und Planungsleistungen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte, der Beantragung von Fördermitteln, der technischen Planung und der wirtschaftlichen Bewertung Ihrer Investition. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und setzen Ihre Projekte sicher und effizient um.
Für:
Bauträger
Projektentwickler
Bauherren
Hausverwalter
Analyse von Standort, Lastprofilen und Gebäudestruktur, Entwicklung von Energie- und Versorgungskonzepten für Strom, Wärme und E-Mobilität – inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und CO₂-Bilanz.
Identifikation passender Förderprogramme, Begleitung bei Anträgen und Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen (GEG, EEG, HKVO, ESG) für sichere Projektentscheidungen.
Technische Fachplanung der Energieanlagen, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie Unterstützung bei der Auswahl und Koordination von Fachfirmen und Generalunternehmern.
Projektbegleitung bis zur Inbetriebnahme, Qualitätskontrolle sowie laufende Optimierung bestehender Anlagen hinsichtlich Effizienz, Betriebskosten und CO₂-Reduktion.
Detaillierte Cash-Flow- und Sensitivitätsanalysen, um Investitionen, Rendite und Risiken transparent zu machen und die beste Entscheidungsbasis für Eigentümer und Investoren zu schaffen.
Zehn Fragen, die uns Verwalter und Eigentümer am häufigsten stellen — nach Produkt sortiert.
Rechnen Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro je Stellplatz. Die Spanne ergibt sich vor allem aus der Leitungsführung, der Entfernung zum Hausanschluss und dem Zustand der vorhandenen Elektroinstallation.
Wir bauen grundsätzlich eine vollständige Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement, keine einzelnen Wallboxen nebeneinander. Das ist in der Erstinstallation etwas aufwendiger und der einzige Weg, später ohne Verstärkung des Hausanschlusses zu erweitern.
Ein generelles Verbot von Ladepunkten in Tiefgaragen gibt es in Deutschland nicht. Was im Einzelfall verlangt wird, ergibt sich aus der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes und dem Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes.
In der Praxis geht es um drei Punkte: die Abschaltbarkeit der Ladepunkte im Brandfall, die Leitungsführung in nichtbrennbaren Trassen und die Abstimmung mit der vorhandenen Entrauchung. Wir klären das vor der Planung, nicht danach.
Grundsätzlich ja — Eigentümer wie Mieter haben seit 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit zu schaffen. Die praktisch wichtigere Frage ist eine andere: Was passiert, wenn mehrere das unabhängig voneinander tun?
Jeder einzeln gebaute Ladepunkt zieht Leistung aus demselben Hausanschluss. Werden es mehr, stößt der Anschluss an seine Grenze — im günstigen Fall löst die Vorsicherung aus, im ungünstigen muss der Hausanschluss verstärkt werden, und das zahlt die Gemeinschaft. Eine gemeinschaftliche Lösung mit Lastmanagement verteilt die vorhandene Leistung dynamisch und vermeidet genau das.
Deshalb unsere klare Empfehlung: einmal ein Konzept für das gesamte Gebäude statt fünfmal einzeln — und zwar bevor der erste Bewohner allein loslegt.
Für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gibt es ein Bundesförderprogramm mit festen Antragsfenstern. Je Ladepunkt sind derzeit bis zu 2.000 Euro möglich, und ein WEG-Beschluss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen — das entspannt den Zeitplan erheblich.
Die Fristen sind kurz und werden nicht verlängert. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts und stellen den Antrag in Ihrem Auftrag.
Darauf ist die Anlage von Anfang an ausgelegt. Weil wir mit Lastmanagement und ausreichend dimensionierter Zuleitung bauen, lassen sich weitere Ladepunkte anschließen, ohne den Hausanschluss zu verstärken — das Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung dynamisch auf die Fahrzeuge, die gerade laden.
Der umgekehrte Weg ist der teure: Sind erst fünf einzelne Wallboxen installiert, lässt sich daraus nachträglich nur mit erheblichem Aufwand ein gemeinsames System machen.
Immer mehr Bewohner rüsten Klimageräte nach, und der Trend nimmt zu. Für Sie als Verwalter ist das weniger eine Frage der Erlaubnis als eine der Leistung: Jedes Gerät zieht Strom aus demselben Hausanschluss, und die Leistungen summieren sich — zusammen mit Ladepunkten und Wärmepumpen.
Klimageräte zur Raumkühlung zählen ab einer bestimmten Anschlussleistung nach § 14a EnWG zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, genau wie Wallboxen und Wärmepumpen. Sie müssen für den Netzbetreiber ansteuerbar sein. Wer das erst regelt, wenn die Geräte längst hängen, hat ein teures Problem.
Wir liefern die Lösung dafür mit: ein Energiemanagement, das alle steuerbaren Verbraucher im Gebäude gemeinsam regelt — die Ladepunkte von heute, die Wärmepumpen und Klimageräte von morgen. Sprechen Sie uns an, bevor der erste Bewohner auf eigene Faust baut.
Ja, unter der Bedingung des § 556c BGB. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung darf für die Mieter nicht teurer sein als die bisherige Eigenversorgung — das ist die sogenannte Kostenneutralität. Außerdem muss die Umstellung form- und fristgerecht angekündigt werden.
Ob die Bedingung in Ihrem Objekt erfüllt ist, lässt sich vorab rechnen. Das gehört zu unserer Prüfung, bevor irgendetwas entschieden wird.
Im Alltag nichts. Die Wohnung wird beheizt wie vorher, dieselben Heizkörper, dieselbe Regelung, dieselbe Warmwasserversorgung.
Was sich ändert, ist eine Position in der Nebenkostenabrechnung: Statt Brennstoffkosten, Wartung und Schornsteinfeger erscheint dort der Wärmepreis. Die Höhe darf nach § 556c BGB die bisherigen Kosten nicht übersteigen.
Darum kümmern wir uns vollständig: Ausbau, Entsorgung und Installation der neuen Anlage liegen bei uns.
Wichtig für Sie und Ihre Bewohner: Während der gesamten Umstellung bleibt die Wärmeversorgung des Gebäudes gewährleistet. Es gibt keine Phase, in der das Haus ohne Heizung oder Warmwasser ist.
Drei sollten Sie kennen. Erstens die Laufzeit: Wärmelieferverträge laufen über zehn Jahre und mehr, weil sich die Investition nur über diesen Zeitraum trägt. Zweitens die Preisbildung: Der Wärmepreis folgt einer vertraglich festgelegten Preisgleitklausel — Sie geben die Preishoheit ab. Drittens bleibt die Anlage in unserem Eigentum; verkaufen Sie die Immobilie, geht der Vertrag auf den Käufer über.
Dem steht gegenüber: kein Kapitaleinsatz, kein Ausfall- und Betriebsrisiko, keine Verantwortung für Wartung, Störungsdienst und gesetzliche Nachweise. Ob das für Ihr Objekt die richtige Abwägung ist, hängt davon ab, wie lange Sie halten wollen und wie viel eigenes Kapital Sie binden möchten.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand: September 2026
Erhalten Sie eine Ersteinschätzung und eine Grob‑Wirtschaftlichkeit in wenigen Werktagen.
