Lade­infra­struk­tur

FY Energy plant und installiert Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Neubauprojekte schlüsselfertig und übernimmt danach Betrieb und Abrechnung mit den Nutzern. Die Investition trägt der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft.

Warum Lade­infra­struk­tur im Mehr­familien­haus?

Elektromobilität ist inzwischen Standarderwartung bei modernen Immobilien – in der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft ebenso wie im Neubau oder Bestand. Entscheidend ist, dass das Gebäude als Ganzes geplant wird.

Rechts­anspruch seit 2020

Eigentümer und Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit zu schaffen. Die Gemeinschaft entscheidet über das Wie – nicht über das Ob.

Der Haus­anschluss hat Grenzen

Jeder einzeln gebaute Ladepunkt zieht Leistung aus demselben Hausanschluss. Ohne Lastmanagement droht eine teure Verstärkung – und die zahlt die Gemeinschaft.

Bis zu 2.000 € Förde­rung

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert Vorverkabelung und Ladepunkte je Stellplatz. Der Aufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften ist seit dem 02.11.2026 beendet, KMU und Privateigentümer können noch bis zum 10.11.2026 beantragen.

Wert und Vorgaben

Ladepunkte steigern die Attraktivität und den Wert der Immobilie. Im Neubau wird Ladeinfrastruktur ab 2027 Pflicht – schon ab mehr als drei Stellplätzen.

Elektroautos laden an Wallboxen in einer Tiefgarage

So funktioniert's – Lade­infra­struk­tur mit FY Energy

Schlüsselfertig aus einer Hand: Wir analysieren den Standort, dimensionieren die passende Anzahl an Ladepunkten und kümmern uns um Netzanschluss, Fördermittel und Abrechnung.

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Standort- & Förder-Check

Wir prüfen Hausanschluss, Stellplätze und Leitungswege, klären den Brandschutz und die Förderfähigkeit, stellen den Förderantrag in Ihrem Auftrag und bereiten die Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung vor – bevor etwas beauftragt wird.

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Planung & Instal­lation

Wir dimensionieren Ladepunkte, Lastmanagement und Zuleitung und bauen die Anlage schlüsselfertig – so ausgelegt, dass sich später weitere Ladepunkte ohne Verstärkung des Hausanschlusses anschließen lassen.

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Laden & Ab­rechnung

Bewohner laden am eigenen Stellplatz per App, QR-Code oder RFID-Karte und zahlen nur, was sie laden – eichrechtskonform abgerechnet, zu klar definierten Tarifen ohne versteckte Gebühren. Auf Anfrage ist auch Roaming-Laden möglich.

Für wen wir Lade­infra­struk­tur bauen

Eine Anlage, vier Perspektiven – wir planen so, dass sie für alle Beteiligten passt.

WEG & Haus­verwaltung

Ein Konzept für das ganze Gebäude statt vieler Einzel-Wallboxen. Förderantrag, Beschlussvorlage, Betrieb und Abrechnung übernehmen wir – die Verwaltung hat im laufenden Betrieb keinen Aufwand.

Bauträger & Projekt­entwickler

Die ab 2027 verschärften GEIG-Pflichten erfüllen, Anschlussleistung per Lastmanagement senken und Baukostenzuschüsse vermeiden – mit planbaren Investitions- und Betriebskosten.

Vermieter & Bestands­halter

Höhere Attraktivität und Wertsteigerung der Immobilie – Tarife und Abrechnungsmodell regeln wir für Sie.

Bewohner & Mieter

Eigener Ladepunkt am Stellplatz oder in der Tiefgarage, einfache Abrechnung per App und volle Kostentransparenz – auf Wunsch mit Solarstrom vom eigenen Dach.

Neubau: Lade­infra­struk­tur wird ab 2027 Pflicht

Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt ab dem 1. Januar 2027 – für neue Wohngebäude und größere Renovierungen. Wir planen Ihr Projekt von Anfang an gesetzeskonform, mit Lastmanagement, das Anschlussleistung und Baukostenzuschüsse senkt.

Schon ab 4 Stell­plätzen

Die Pflicht greift bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen – bisher lag die Grenze bei mehr als fünf.

Mindes­tens 50 % vor­verkabelt

Mindestens die Hälfte der Stellplätze braucht eine Vorverkabelung, an die ein Ladepunkt ohne weitere grundlegende Elektroarbeiten angeschlossen werden kann.

Leitungs­infra­struk­tur für den Rest

Alle übrigen Stellplätze erhalten die Leitungsinfrastruktur – Leerrohre und Kabelwege für die spätere Nachrüstung.

Mindes­tens ein Ladepunkt

Mindestens ein Ladepunkt muss eingebaut werden. Für Vorhaben mit Bauantrag bis 31.12.2026 gelten noch die bisherigen Regeln.

Förde­rung: bis zu 2.000 € je Stellplatz

Das Bundesverkehrsministerium fördert Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus„. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts und stellen den Antrag in Ihrem Auftrag.

Förder­sätze je Stellplatz

Vorverkabelung1.300 €
mit Ladepunkt1.500 €
bidirektional2.000 €

Höchstbeträge je Stellplatz, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Voraus­setzungen

Mindestens 3 Wohneinheiten, je Objekt mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert – Vorverkabelung zählt mit. Betrieb mit 100 % Ökostrom. Neubauten und größere Renovierungen mit GEIG-Pflicht sind ausgenommen.

Rechen­beispiel

16.400 €
Förderung (Höchstbetrag)
30 Stellplätze12 elektrifiziert4 mit Ladepunkt8 vorverkabelt

4 × 1.500 € + 8 × 1.300 € – gedeckelt auf die tatsächlich förderfähigen Kosten.

Fristen & Reihen­folge

Antrag vor Auftrag: erst Bewilligung, dann Beauftragung. Der Aufruf für WEG ist beendet, KMU und Privateigentümer können noch bis 10.11.2026 beantragen. Der WEG-Beschluss kann bis zu sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden.

Wallbox an der Wand einer Garage lädt ein Elektroauto

Technik, die mitwächst

Wir bauen grundsätzlich eine vollständige Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement – keine einzelnen Wallboxen nebeneinander. Das ist der einzige Weg, später ohne Verstärkung des Hausanschlusses zu erweitern.

Dynami­sches Last­manage­ment

Verteilt die verfügbare Leistung automatisch auf die Fahrzeuge, die gerade laden – ohne Verstärkung des Hausanschlusses.

Erweiter­bar ab Tag eins

Zuleitung und Lastmanagement sind so ausgelegt, dass weitere Ladepunkte später einfach dazukommen.

Brand­schutz geklärt

Abschaltbarkeit im Brandfall, Leitungen in nichtbrennbaren Trassen, Abstimmung mit der Entrauchung – wir klären das vor der Planung.

Bereit für § 14a EnWG

Ein Energiemanagement regelt alle steuerbaren Verbraucher gemeinsam – Ladepunkte heute, Wärmepumpen und Klimageräte morgen.

Laden mit Solarstrom vom eigenen Dach

Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach laden Bewohner ihr E-Auto mit Solarstrom aus dem eigenen Gebäude. Ladeinfrastruktur und Mieterstrom planen wir deshalb auf Wunsch zusammen – ein Konzept, ein Ansprechpartner.

Förderung: WEG-Aufruf beendet, KMU bis 10.11.2026

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob Ihr Objekt grundsätzlich infrage kommt. Im kostenpflichtigen Standort- und Förder-Check prüfen wir die Förder­fähigkeit im Detail und stellen danach auf Wunsch den Antrag in Ihrem Auftrag. Alle Fristen und Voraus­setzungen im Überblick: Förderfrist Laden im Mehrparteienhaus.

Wie viele Ladepunkte braucht Ihr Objekt?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Gebäudes – wir sagen Ihnen unverbindlich, welche Lösung passt und welche Förderung infrage kommt.

Häufige Fragen

Was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften am häufigsten fragen.

Rechnen Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro je Stellplatz. Die Spanne ergibt sich vor allem aus der Leitungsführung, der Entfernung zum Hausanschluss und dem Zustand der vorhandenen Elektroinstallation.

Wir bauen grundsätzlich eine vollständige Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement, keine einzelnen Wallboxen nebeneinander. Das ist in der Erstinstallation etwas aufwendiger und der einzige Weg, später ohne Verstärkung des Hausanschlusses zu erweitern.

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert je Stellplatz 1.300 bis 2.000 Euro, je nach Ausführung. Der Aufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist seit dem 02.11.2026 beendet, weil das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Mittel übersteigt. KMU und Privateigentümer können noch bis 10.11.2026 Anträge stellen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre Gemeinschaft oder Ihr Objekt bleiben.

Das hängt davon ab, wer baut: Ein einzelner Eigentümer trägt die Kosten für seine Lademöglichkeit grundsätzlich selbst, bei einer gemeinsamen Lösung legt der Beschluss die Kostenverteilung fest.

Den Ladestrom zahlt in jedem Fall, wer lädt – verbrauchsgenau abgerechnet per App oder Kundenportal. Fördermittel aus dem Bundesprogramm senken die Investition zusätzlich.

Ja. Ob eine Lademöglichkeit geschaffen wird, kann die Gemeinschaft einem Eigentümer nicht verwehren – über das Wie entscheidet aber die Eigentümerversammlung, mit einfacher Mehrheit. Genau hier lohnt sich eine gemeinsame Lösung mit Lastmanagement statt vieler Einzelanträge.

Für den Förderantrag muss der Beschluss noch nicht vorliegen: Er kann bis zu sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden. Die Beschlussvorlage für die Versammlung bereiten wir für Sie vor.

Grundsätzlich ja — Eigentümer wie Mieter haben seit 2020 einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit zu schaffen. Die praktisch wichtigere Frage ist eine andere: Was passiert, wenn mehrere das unabhängig voneinander tun?

Jeder einzeln gebaute Ladepunkt zieht Leistung aus demselben Hausanschluss. Werden es mehr, stößt der Anschluss an seine Grenze — im günstigen Fall löst die Vorsicherung aus, im ungünstigen muss der Hausanschluss verstärkt werden, und das zahlt die Gemeinschaft. Eine gemeinschaftliche Lösung mit Lastmanagement verteilt die vorhandene Leistung dynamisch und vermeidet genau das.

Deshalb unsere klare Empfehlung: einmal ein Konzept für das gesamte Gebäude statt fünfmal einzeln — und zwar bevor der erste Bewohner allein loslegt.

Ladepunkte in Tiefgaragen sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Was im Einzelfall verlangt wird, ergibt sich aus der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes und dem Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes.

In der Praxis geht es um drei Punkte: die Abschaltbarkeit der Ladepunkte im Brandfall, die Leitungsführung in nichtbrennbaren Trassen und die Abstimmung mit der vorhandenen Entrauchung. Wir klären das vor der Planung, nicht danach.

Nein. Sinnvoll ist, die Stellplätze einmal gemeinsam vorzuverkabeln und Ladepunkte nach Bedarf zu setzen – wer später ein E-Auto hat, bekommt seinen Ladepunkt ohne neue Elektroarbeiten in der ganzen Garage.

Auch die Bundesförderung ist darauf ausgelegt: Vorverkabelte Stellplätze werden mit bis zu 1.300 Euro gefördert, Stellplätze mit betriebsfähigem Ladepunkt mit bis zu 1.500 Euro.

Neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen brauchen ab 01.01.2027 eine Vorverkabelung für mindestens die Hälfte der Stellplätze, Leitungsinfrastruktur für alle übrigen und mindestens einen Ladepunkt. Grundlage ist das novellierte GEIG. Dasselbe gilt bei einer größeren Renovierung.

Für Vorhaben, deren Bauantrag bis zum 31. Dezember 2026 gestellt wird, gelten noch die bisherigen Regeln. Neubauten mit dieser Pflicht werden nicht aus dem Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ gefördert – umso wichtiger ist ein Lastmanagement, das Anschlussleistung und Baukostenzuschüsse klein hält.

Ja, bei einer größeren Renovierung. Das ist nach dem GEIG der Fall, wenn mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle renoviert werden und die Arbeiten den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur umfassen.

Nach aktuellem Recht (§ 8 GEIG) muss dann bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen – in der Tiefgarage oder direkt am Gebäude – jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, also mit Leerrohren und Kabelwegen für spätere Ladepunkte. Ab dem 1. Januar 2027 verschärft die GEIG-Novelle das: Dann gelten schon ab mehr als drei Stellplätzen dieselben Pflichten wie im Neubau – Vorverkabelung für mindestens die Hälfte der Stellplätze, Leitungsinfrastruktur für den Rest und mindestens ein Ladepunkt.

Wichtig für die Förderung: Objekte, die wegen einer größeren Renovierung unter die GEIG-Pflicht fallen, sind vom Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ ausgeschlossen.

Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform erfasst, dem Nutzer zugeordnet und zu klar definierten Tarifen abgerechnet. Geladen wird per App, QR-Code oder RFID-Karte, ohne versteckte Gebühren. So zahlt jeder Bewohner genau den Strom, den er selbst lädt.

Auf Anfrage ist auch Roaming möglich: Dann lassen sich die Ladepunkte zusätzlich mit Ladekarten anderer Anbieter nutzen.

Wir. Nach der Inbetriebnahme übernehmen wir den Betrieb der Ladeinfrastruktur und die Abrechnung mit den Nutzern – die Hausverwaltung hat im laufenden Betrieb keinen Aufwand.

Darauf ist die Anlage von Anfang an ausgelegt. Weil wir mit Lastmanagement und ausreichend dimensionierter Zuleitung bauen, lassen sich weitere Ladepunkte anschließen, ohne den Hausanschluss zu verstärken — das Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung dynamisch auf die Fahrzeuge, die gerade laden.

Der umgekehrte Weg ist der teure: Sind erst fünf einzelne Wallboxen installiert, lässt sich daraus nachträglich nur mit erheblichem Aufwand ein gemeinsames System machen.

Wir setzen auf ein eigenes, von uns entwickeltes Lastmanagementsystem. Es verteilt die verfügbare Anschlussleistung dynamisch auf die Fahrzeuge, die gerade laden. So lassen sich weitere Ladepunkte später in vielen Fällen anschließen, ohne den Hausanschluss zu verstärken.

Das hängt von der verfügbaren Anschlussleistung und von den übrigen Verbrauchern im Haus ab. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge, die gerade laden. So lassen sich in vielen Fällen viele Ladepunkte betreiben, ohne den Hausanschluss zu verstärken. Wie viele es in Ihrem Gebäude werden können, ergibt die Auslegung im Standort-Check.

Klimageräte zählen ab einer bestimmten Anschlussleistung nach § 14a EnWG zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und ziehen Strom aus demselben Hausanschluss wie Ladepunkte und Wärmepumpen. Ein Energiemanagement, das alle steuerbaren Verbraucher gemeinsam regelt, liefern wir mit.

Immer mehr Bewohner rüsten Klimageräte nach. Für Sie als Verwalter ist das weniger eine Frage der Erlaubnis als eine der Leistung, denn die Leistungen summieren sich. Die Geräte müssen für den Netzbetreiber ansteuerbar sein. Wer das erst regelt, wenn sie längst hängen, hat ein teures Problem.

Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand der Fristen: 03.11.2026, FAQ ergänzt am 03.11.2026, übrige Angaben: 24.09.2026

Angebot für Ihre Ladeinfrastruktur

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts — Anzahl der Wohneinheiten und Stellplätze, Tiefgarage oder Außenstellplätze und, falls bekannt, die Größe des Hausanschlusses. Sie bekommen von uns eine unverbindliche Einschätzung, wie viele Ladepunkte sinnvoll sind und welche Förderung infrage kommt.

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