Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Wärmelieferung und Heizkostenabrechnung – schlüsselfertige Energiekonzepte für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Hausverwaltungen, Bauträger und Unternehmen.
Mit den Photovoltaik-Lösungen von FY Energy verwandeln Sie Dachflächen in eine zuverlässige Stromquelle: Planung, Bau und Betrieb aus einer Hand. Die Anlage finanzieren wir oder Sie als Eigentümer. Alles zur Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus, mit oder ohne eigene Investition: Solaranlage für das Mehrfamilienhaus. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung setzen wir ebenfalls um: GGV-Anbieter für Mehrfamilienhäuser.
Schlüsselfertige Ladeinfrastruktur für WEG, Mehrfamilienhaus und Neubau — mit Lastmanagement, Förderantrag und Abrechnung aus einer Hand.
Ob Mehrfamilienhaus, Quartier oder Gewerbeobjekt: Mit dem Wärmeliefer-Contracting von FY Energy mieten Sie Ihre Wärmeversorgung, statt sie zu kaufen – Investition, Betrieb und Risiko übernehmen wir. Wir konzipieren das optimale Heizsystem – z. B. Wärmepumpe, BHKW, Hybridlösung oder Fernwärme-Anbindung – und übernehmen Planung, Aufbau, Finanzierung und laufenden Betrieb. Sie erhalten Wärme zu vertraglich vereinbarten Konditionen, während wir Effizienz, Wartung und gesetzliche Anforderungen im Blick behalten. Das entlastet Ihre Bilanz und steigert gleichzeitig die Attraktivität Ihrer Immobilie.
FY Energy übernimmt die verbrauchsgenaue Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung, inklusive Funkzähler und digitalem Kundenportal.
Neben unseren schlüsselfertigen Produkten bietet FY Energy umfassende Beratungs- und Planungsleistungen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung zukunftsfähiger Energiekonzepte, der Beantragung von Fördermitteln, der technischen Planung und der wirtschaftlichen Bewertung Ihrer Investition. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und setzen Ihre Projekte sicher und effizient um.
Für:
Bauträger
Projektentwickler
Bauherren
Hausverwalter
Analyse von Standort, Lastprofilen und Gebäudestruktur, Entwicklung von Energie- und Versorgungskonzepten für Strom, Wärme und E-Mobilität – inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und CO₂-Bilanz.
Identifikation passender Förderprogramme, Begleitung bei Anträgen und Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen (GModG, EEG, HKVO, ESG) für sichere Projektentscheidungen.
Technische Fachplanung der Energieanlagen, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie Unterstützung bei der Auswahl und Koordination von Fachfirmen und Generalunternehmern.
Projektbegleitung bis zur Inbetriebnahme, Qualitätskontrolle sowie laufende Optimierung bestehender Anlagen hinsichtlich Effizienz, Betriebskosten und CO₂-Reduktion.
Detaillierte Cash-Flow- und Sensitivitätsanalysen, um Investitionen, Rendite und Risiken transparent zu machen und die beste Entscheidungsbasis für Eigentümer und Investoren zu schaffen.
Vier Fragen zur Wärmelieferung, die uns Verwalter und Eigentümer am häufigsten stellen. Die Fragen zu Mieterstrom, Ladeinfrastruktur und Heizkostenabrechnung finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.
Ja, unter der Bedingung des § 556c BGB. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung darf für die Mieter nicht teurer sein als die bisherige Eigenversorgung — das ist die sogenannte Kostenneutralität. Außerdem muss die Umstellung form- und fristgerecht angekündigt werden.
Ob die Bedingung in Ihrem Objekt erfüllt ist, lässt sich vorab rechnen. Das gehört zu unserer Prüfung, bevor irgendetwas entschieden wird.
Im Alltag nichts. Die Wohnung wird beheizt wie vorher, dieselben Heizkörper, dieselbe Regelung, dieselbe Warmwasserversorgung.
Was sich ändert, ist eine Position in der Nebenkostenabrechnung: Statt Brennstoffkosten, Wartung und Schornsteinfeger erscheint dort der Wärmepreis. Die Höhe darf nach § 556c BGB die bisherigen Kosten nicht übersteigen.
Darum kümmern wir uns vollständig: Ausbau, Entsorgung und Installation der neuen Anlage liegen bei uns.
Wichtig für Sie und Ihre Bewohner: Während der gesamten Umstellung bleibt die Wärmeversorgung des Gebäudes gewährleistet. Es gibt keine Phase, in der das Haus ohne Heizung oder Warmwasser ist.
Drei sollten Sie kennen. Erstens die Laufzeit: Wärmelieferverträge laufen über zehn Jahre und mehr, weil sich die Investition nur über diesen Zeitraum trägt. Zweitens die Preisbildung: Der Wärmepreis folgt einer vertraglich festgelegten Preisgleitklausel — Sie geben die Preishoheit ab. Drittens bleibt die Anlage in unserem Eigentum; verkaufen Sie die Immobilie, geht der Vertrag auf den Käufer über.
Dem steht gegenüber: kein Kapitaleinsatz, kein Ausfall- und Betriebsrisiko, keine Verantwortung für Wartung, Störungsdienst und gesetzliche Nachweise. Ob das für Ihr Objekt die richtige Abwägung ist, hängt davon ab, wie lange Sie halten wollen und wie viel eigenes Kapital Sie binden möchten.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Was in Ihrem Objekt gilt, hängt vom Gebäude, vom Netzbetreiber und von der jeweiligen Konstellation ab — deshalb steht am Anfang jedes Projekts eine Prüfung vor Ort. Stand: 24.09.2026
Erhalten Sie eine Ersteinschätzung und eine Grob‑Wirtschaftlichkeit in wenigen Werktagen.
