Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, kurz GGV, nutzen die Bewohner eines Gebäudes den Solarstrom vom eigenen Dach. Die Grundlage ist § 42b EnWG, das Modell gibt es seit 2024. Verkauft wird dabei nur der Solarstrom aus der Anlage. Den übrigen Strom beziehen die Teilnehmer weiter von ihrem eigenen Anbieter.
FY Energy setzt die GGV für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Bauträger um. Wir planen die Anlage, erstellen das Messkonzept, melden sie beim Netzbetreiber an und rechnen mit den Teilnehmern ab.
Wir finanzieren und errichten die Anlage, betreiben sie und verkaufen den Solarstrom an die Teilnehmer im Gebäude. Sie stellen das Dach zur Verfügung, die Nutzung regelt ein Gestattungsvertrag. Eine Investition tragen Sie in der Regel nicht.
Sie lassen die Anlage selbst errichten und bleiben Betreiber. Wir übernehmen das Messkonzept, die Anmeldung beim Netzbetreiber und die laufende Abrechnung. Die Erlöse aus dem Stromverkauf bleiben bei Ihnen, abzüglich unserer Abrechnungsgebühr.
Der gesamte Strom kommt aus einer Hand. Der Preis ist auf 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs gedeckelt, und es gibt den EEG-Mieterstromzuschlag.
Verkauft wird nur der Solarstrom aus der Anlage. Den Reststrom liefert weiter der Anbieter der Teilnehmer. Es gibt keine Preisobergrenze, dafür auch keinen Zuschlag.
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Wir prüfen Ihr Gebäude, klären Auslegung und Kostenschätzung und legen gemeinsam mit Ihnen fest, ob GGV oder klassischer Mieterstrom besser passt. Das ist die Grundlage für die Entscheidung in der Eigentümerversammlung oder im Bauträger-Projekt.
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Wir übernehmen Planung, Errichtung und die Anmeldung beim Netzbetreiber, bei der GGV nach § 42b EnWG, einschließlich Messkonzept. Die Anlage finanzieren wir oder Sie als Eigentümer.
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Der Betrieb läuft dauerhaft über uns. Wir verteilen den Solarstrom im Gebäude und rechnen mit den Teilnehmern ab.
Die GGV eignet sich für Mehrfamilienhäuser, Neubau-Projekte von Bauträgern, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeimmobilien mit mehreren Parteien. Als Richtwert nennen wir ab etwa 12 Wohneinheiten. Bestehende Anlagen übernehmen wir.
Welches Modell sich für Ihr Gebäude besser eignet, hängt vom Objekt ab. Der Check zeigt es vor jeder Entscheidung. Alle Unterschiede im Überblick: Mieterstrom oder GGV.
Sie ermöglichen uns den Zugang zu den Zählerplätzen, stellen die Gebäudeunterlagen bereit und erteilen uns eine Vollmacht für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Bei der GGV wird nur der Solarstrom aus der Anlage verkauft. Beim Mieterstrom erhalten die Bewohner den gesamten Strom aus einer Hand, zu einem gesetzlich gedeckelten Tarif. Den Reststrom kauft bei der GGV jeder Haushalt selbst bei einem Anbieter seiner Wahl.
Nein. Bei der GGV ist der Betreiber kein Energieversorgungsunternehmen und muss die Vollversorgung nicht sicherstellen. Jeder Haushalt bezieht den Reststrom von einem Anbieter seiner Wahl.
Das Messkonzept erstellen wir und stimmen es mit dem Netzbetreiber ab. Bei der GGV wird der Strombezug jedes teilnehmenden Haushalts viertelstündlich gemessen, das ist die Voraussetzung für die Aufteilung des Solarstroms. Die laufende Abrechnung mit den Teilnehmern übernehmen wir ebenfalls, bei Eigeninvestition rechnen wir für Sie ab.
Als Richtwert ab etwa 12 Wohneinheiten. Entscheidend sind Dachfläche, Verbrauch und Gebäude. Der Check zeigt es für Ihr Objekt.
Ja, Bestandsanlagen übernehmen wir. Wie das bei Ihnen aussieht, klären wir im Check.
Das hängt davon ab, wer die Anlage finanziert. Bauen wir sie, trägt der Eigentümer in der Regel keine Investition, wir refinanzieren die Anlage über den Stromverkauf. Investieren Sie selbst, hängen die Kosten vom Objekt ab. Die erste Einschätzung anhand Ihrer Unterlagen ist kostenlos, eine Prüfung vor Ort ist kostenpflichtig.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind § 42a und § 42b EnWG sowie die Konstellation in Ihrem Gebäude. Stand: 03.11.2026
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Gebäudes. Wir sagen Ihnen unverbindlich, welches Modell sich für Sie lohnt.
Ihr Angebot in wenigen Werktagen.
