GGV-Anbieter für Mehr­familien­häuser

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, kurz GGV, nutzen die Bewohner eines Gebäudes den Solarstrom vom eigenen Dach. Die Grundlage ist § 42b EnWG, das Modell gibt es seit 2024. Verkauft wird dabei nur der Solarstrom aus der Anlage. Den übrigen Strom beziehen die Teilnehmer weiter von ihrem eigenen Anbieter.

FY Energy setzt die GGV für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Bauträger um. Wir planen die Anlage, erstellen das Messkonzept, melden sie beim Netzbetreiber an und rechnen mit den Teilnehmern ab.

Was wir bei der GGV übernehmen

  • Planung und Bau: Wir prüfen Ihr Gebäude, legen die Solaranlage aus und errichten sie.
  • Messkonzept und Anmeldung: Wir erstellen das Messkonzept, stimmen es mit dem Netzbetreiber ab und melden die Anlage nach § 42b EnWG an.
  • Abrechnung: Wir verteilen den Solarstrom im Gebäude und rechnen mit den Teilnehmern ab.
  • Betrieb: Der laufende Betrieb liegt dauerhaft bei uns.

Zwei Wege: Wer die Anlage baut

Wir bauen die Anlage und verkaufen den Solarstrom

Wir finanzieren und errichten die Anlage, betreiben sie und verkaufen den Solarstrom an die Teilnehmer im Gebäude. Sie stellen das Dach zur Verfügung, die Nutzung regelt ein Gestattungsvertrag. Eine Investition tragen Sie in der Regel nicht.

Sie investieren, wir rechnen ab

Sie lassen die Anlage selbst errichten und bleiben Betreiber. Wir übernehmen das Messkonzept, die Anmeldung beim Netzbetreiber und die laufende Abrechnung. Die Erlöse aus dem Stromverkauf bleiben bei Ihnen, abzüglich unserer Abrechnungsgebühr.

GGV oder Mieterstrom?

Mieter­strom

Der gesamte Strom kommt aus einer Hand. Der Preis ist auf 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs gedeckelt, und es gibt den EEG-Mieterstromzuschlag.

Gemein­schaftliche Gebäude­versorgung (GGV)

Verkauft wird nur der Solarstrom aus der Anlage. Den Reststrom liefert weiter der Anbieter der Teilnehmer. Es gibt keine Preisobergrenze, dafür auch keinen Zuschlag.

Mehrfamilienhaus mit vollflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach

So läuft eine GGV mit FY Energy ab

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Mieterstrom- und GGV-Check

Wir prüfen Ihr Gebäude, klären Auslegung und Kostenschätzung und legen gemeinsam mit Ihnen fest, ob GGV oder klassischer Mieterstrom besser passt. Das ist die Grundlage für die Entscheidung in der Eigentümerversammlung oder im Bauträger-Projekt.

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Planung und Bau

Wir übernehmen Planung, Errichtung und die Anmeldung beim Netzbetreiber, bei der GGV nach § 42b EnWG, einschließlich Messkonzept. Die Anlage finanzieren wir oder Sie als Eigentümer.

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Betrieb und Abrechnung

Der Betrieb läuft dauerhaft über uns. Wir verteilen den Solarstrom im Gebäude und rechnen mit den Teilnehmern ab.

Für welche Gebäude die GGV passt

Die GGV eignet sich für Mehrfamilienhäuser, Neubau-Projekte von Bauträgern, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeimmobilien mit mehreren Parteien. Als Richtwert nennen wir ab etwa 12 Wohneinheiten. Bestehende Anlagen übernehmen wir.

Welches Modell sich für Ihr Gebäude besser eignet, hängt vom Objekt ab. Der Check zeigt es vor jeder Entscheidung. Alle Unterschiede im Überblick: Mieterstrom oder GGV.

Was wir von Ihnen brauchen

Sie ermöglichen uns den Zugang zu den Zählerplätzen, stellen die Gebäudeunterlagen bereit und erteilen uns eine Vollmacht für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Häufige Fragen zur GGV

Bei der GGV wird nur der Solarstrom aus der Anlage verkauft. Beim Mieterstrom erhalten die Bewohner den gesamten Strom aus einer Hand, zu einem gesetzlich gedeckelten Tarif. Den Reststrom kauft bei der GGV jeder Haushalt selbst bei einem Anbieter seiner Wahl.

Nein. Bei der GGV ist der Betreiber kein Energieversorgungsunternehmen und muss die Vollversorgung nicht sicherstellen. Jeder Haushalt bezieht den Reststrom von einem Anbieter seiner Wahl.

Das Messkonzept erstellen wir und stimmen es mit dem Netzbetreiber ab. Bei der GGV wird der Strombezug jedes teilnehmenden Haushalts viertelstündlich gemessen, das ist die Voraussetzung für die Aufteilung des Solarstroms. Die laufende Abrechnung mit den Teilnehmern übernehmen wir ebenfalls, bei Eigeninvestition rechnen wir für Sie ab.

Als Richtwert ab etwa 12 Wohneinheiten. Entscheidend sind Dachfläche, Verbrauch und Gebäude. Der Check zeigt es für Ihr Objekt.

Ja, Bestandsanlagen übernehmen wir. Wie das bei Ihnen aussieht, klären wir im Check.

Das hängt davon ab, wer die Anlage finanziert. Bauen wir sie, trägt der Eigentümer in der Regel keine Investition, wir refinanzieren die Anlage über den Stromverkauf. Investieren Sie selbst, hängen die Kosten vom Objekt ab. Die erste Einschätzung anhand Ihrer Unterlagen ist kostenlos, eine Prüfung vor Ort ist kostenpflichtig.

Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind § 42a und § 42b EnWG sowie die Konstellation in Ihrem Gebäude. Stand: 03.11.2026

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