Der Aufruf des Bundesprogramms „Laden im Mehrparteienhaus“ für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder ist mit Ablauf des 02.11.2026 vorzeitig beendet: Das beantragte Fördervolumen übersteigt die verfügbaren Mittel. KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern können noch bis zum 10.11.2026 Anträge stellen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. FY Energy prüft, welche Möglichkeiten für Ihr Objekt bleiben.
Die Förderung läuft nach dem Prinzip „first come, first served“: Wer seinen Antrag vollständig und früh einreicht, hat die besten Chancen, solange das Budget reicht.
Erst Bewilligung, dann Beauftragung. Der WEG-Beschluss kann bis zu sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden.
Der Aufruf für Eigentümergemeinschaften endete am 02.11.2026. KMU und Privateigentümer können bis zum 10.11.2026 beantragen, solange Mittel verfügbar sind. Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen ist ebenfalls beendet.
1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt, 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Mindestens 3 Wohneinheiten, je Objekt mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze. Vorverkabelung zählt mit.
Das Bundesverkehrsministerium fördert Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“. Gefördert wird eine Pauschale je Stellplatz, gedeckelt auf die tatsächlich förderfähigen Kosten.
| Vorverkabelung | 1.300 € |
| mit Ladepunkt | 1.500 € |
| bidirektional | 2.000 € |
Höchstbeträge je Stellplatz, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Mehrparteienhaus im Bestand mit mindestens 3 Wohneinheiten, je Objekt mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert. Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Zweckbindung drei Jahre.
4 × 1.500 € + 8 × 1.300 €, gedeckelt auf die tatsächlich förderfähigen Kosten.
Objekte mit gesetzlicher Pflicht nach dem GEIG, also Neubauten ab 24.03.2021 und größere Renovierungen nach §§ 8 bis 9 GEIG. Ebenso Vorhaben, bei denen Auftrag oder Bauarbeiten vor der Bewilligung begonnen haben.
Alle Fristen zählen ab dem Datum im Bewilligungsbescheid. Wer sie kennt, plant Eigentümerversammlung und Bau ohne Zeitdruck. Quelle: Programmseite, Antragstellung.
Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung vorliegen.
Die verbindliche Beauftragung erfolgt innerhalb von neun Monaten. Einmalig ist eine Verlängerung um bis zu drei Monate möglich.
Der Bau muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. In begründeten Fällen einmalig bis zu zwölf Monate länger.
Die geförderte Ladeinfrastruktur wird mindestens drei Jahre betrieben, mit Strom aus erneuerbaren Energien.
Wir übernehmen den Weg vom ersten Check bis zum laufenden Betrieb, damit der Antrag rechtzeitig und vollständig eingeht.
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Wir prüfen Hausanschluss, Stellplätze und Leitungswege, klären den Brandschutz und die Förderfähigkeit Ihres Objekts, bevor etwas beauftragt wird.
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Wir stellen den Förderantrag in Ihrem Auftrag und bereiten die Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung vor.
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Nach der Bewilligung bauen wir die Anlage mit Lastmanagement schlüsselfertig und übernehmen Betrieb und eichrechtskonforme Abrechnung mit den Nutzern.
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob Ihr Objekt grundsätzlich infrage kommt. Danach prüfen wir im kostenpflichtigen Förder-Check die Förderfähigkeit im Detail und stellen auf Wunsch den Antrag.
Was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor dem Antrag am häufigsten fragen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder ist der Aufruf mit Ablauf des 02.11.2026 vorzeitig beendet worden, weil das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Mittel übersteigt. KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern können noch bis zum 10.11.2026 Anträge stellen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen ist ebenfalls beendet.
Je Stellplatz gibt es 1.300 Euro für die Vorverkabelung, 1.500 Euro für einen betriebsfähigen Ladepunkt und 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt.
Die Pauschale ist auf die tatsächlich förderfähigen Kosten gedeckelt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Nein, der Beschluss kann bis zu sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden. Das entspannt den Zeitplan erheblich, weil Sie den Antrag vor der nächsten Eigentümerversammlung stellen können.
Die Beschlussvorlage für die Versammlung bereiten wir für Sie vor.
Gefördert werden Mehrparteienhäuser im Bestand mit mindestens drei Wohneinheiten, bei denen je Objekt mindestens sechs Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert werden. Vorverkabelte Stellplätze zählen mit.
Ausgeschlossen sind Objekte mit Pflicht nach dem GEIG, also Neubauten ab 24.03.2021 und größere Renovierungen nach §§ 8 bis 9 GEIG.
Nein, Auftrag und Bauarbeiten dürfen erst nach der Bewilligung beginnen. Zum Antrag reicht ein Kostenvoranschlag.
Nach der Bewilligung haben Sie neun Monate Zeit für die verbindliche Beauftragung und 24 Monate für die Umsetzung.
Ja, der Betrieb muss mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energien erfolgen, zum Beispiel über einen Ökostromtarif oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage.
Mit Mieterstrom vom eigenen Dach laden Bewohner mit Solarstrom aus dem Gebäude. Ladeinfrastruktur und Mieterstrom planen wir auf Wunsch zusammen.
Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Angaben auf der Programmseite. Stand der Fristen: 03.11.2026, übrige Angaben: 24.09.2026
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts: Anzahl der Wohneinheiten und Stellplätze, Tiefgarage oder Außenstellplätze und, falls bekannt, die Größe des Hausanschlusses. Im kostenfreien Erstgespräch bekommen Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihr Objekt bleiben.
Ihr Angebot in wenigen Werktagen.
