Laden im Mehr­parteien­haus: Aufruf für WEG beendet

Der Aufruf des Bundesprogramms „Laden im Mehr­parteien­haus“ für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder ist mit Ablauf des 02.11.2026 vorzeitig beendet: Das beantragte Fördervolumen übersteigt die verfügbaren Mittel. KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern können noch bis zum 10.11.2026 Anträge stellen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. FY Energy prüft, welche Möglichkeiten für Ihr Objekt bleiben.

Das Wich­tigste in Kürze

Die Förde­rung läuft nach dem Prinzip „first come, first served“: Wer seinen Antrag vollständig und früh einreicht, hat die besten Chancen, solange das Budget reicht.

Antrag vor Auftrag

Erst Bewilli­gung, dann Beauf­tragung. Der WEG-Beschluss kann bis zu sechs Monate nach der Bewilli­gung nachgereicht werden.

WEG-Aufruf beendet

Der Aufruf für Eigentümer­gemeinschaften endete am 02.11.2026. KMU und Privateigentümer können bis zum 10.11.2026 beantragen, solange Mittel verfügbar sind. Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohn­beständen ist ebenfalls beendet.

Bis zu 2.000 € je Stellplatz

1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt, 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Ab 6 Stell­plätzen

Mindestens 3 Wohn­einheiten, je Objekt mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze. Vorverkabelung zählt mit.

Förder­sätze, Voraus­setzungen, Ausschlüsse

Das Bundesverkehrsministerium fördert Lade­infra­struktur in bestehenden Mehr­parteien­häusern mit dem Programm „Laden im Mehr­parteien­haus“. Gefördert wird eine Pauschale je Stellplatz, gedeckelt auf die tatsächlich förderfähigen Kosten.

Förder­sätze je Stellplatz

Vorverkabelung1.300 €
mit Ladepunkt1.500 €
bidirektional2.000 €

Höchstbeträge je Stellplatz, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Voraus­setzungen

Mehr­parteien­haus im Bestand mit mindestens 3 Wohn­einheiten, je Objekt mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert. Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Zweck­bindung drei Jahre.

Rechen­beispiel

16.400 €
Förde­rung (Höchstbetrag)
30 Stellplätze12 elektrifiziert4 mit Ladepunkt8 vorverkabelt

4 × 1.500 € + 8 × 1.300 €, gedeckelt auf die tatsächlich förderfähigen Kosten.

Nicht gefördert

Objekte mit gesetzlicher Pflicht nach dem GEIG, also Neubauten ab 24.03.2021 und größere Renovierungen nach §§ 8 bis 9 GEIG. Ebenso Vorhaben, bei denen Auftrag oder Bauarbeiten vor der Bewilli­gung begonnen haben.

Fristen nach der Bewilli­gung

Alle Fristen zählen ab dem Datum im Bewilli­gungs­bescheid. Wer sie kennt, plant Eigentümer­versammlung und Bau ohne Zeitdruck. Quelle: Programmseite, Antragstellung.

Beschluss: 6 Monate

Der Beschluss der Eigentümer­gemeinschaft muss spätestens sechs Monate nach der Bewilli­gung vorliegen.

Auftrag: 9 Monate

Die verbindliche Beauf­tragung erfolgt innerhalb von neun Monaten. Einmalig ist eine Verlängerung um bis zu drei Monate möglich.

Um­setzung: 24 Monate

Der Bau muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. In begründeten Fällen einmalig bis zu zwölf Monate länger.

Betrieb: 3 Jahre

Die geförderte Lade­infra­struktur wird mindestens drei Jahre betrieben, mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Elektroautos laden an Wallboxen in einer Tiefgarage

So unterstützt FY Energy Ihren Förder­antrag

Wir übernehmen den Weg vom ersten Check bis zum laufenden Betrieb, damit der Antrag rechtzeitig und vollständig eingeht.

1

Förder-Check

Wir prüfen Hausanschluss, Stellplätze und Leitungswege, klären den Brandschutz und die Förder­fähigkeit Ihres Objekts, bevor etwas beauftragt wird.

2

Antrag & Beschluss­vorlage

Wir stellen den Förder­antrag in Ihrem Auftrag und bereiten die Beschluss­vorlage für Ihre Eigentümer­versammlung vor.

3

Bau, Betrieb & Ab­rechnung

Nach der Bewilli­gung bauen wir die Anlage mit Lastmanagement schlüsselfertig und übernehmen Betrieb und eichrechtskonforme Ab­rechnung mit den Nutzern.

Förder­fähigkeit Ihres Objekts prüfen lassen

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob Ihr Objekt grundsätzlich infrage kommt. Danach prüfen wir im kostenpflichtigen Förder-Check die Förder­fähigkeit im Detail und stellen auf Wunsch den Antrag.

Häufige Fragen zur Förder­frist

Was Verwaltungen und Eigentümer­gemeinschaften vor dem Antrag am häufigsten fragen.

Für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder ist der Aufruf mit Ablauf des 02.11.2026 vorzeitig beendet worden, weil das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Mittel übersteigt. KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern können noch bis zum 10.11.2026 Anträge stellen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohn­beständen ist ebenfalls beendet.

Je Stellplatz gibt es 1.300 Euro für die Vorverkabelung, 1.500 Euro für einen betriebsfähigen Ladepunkt und 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt.

Die Pauschale ist auf die tatsächlich förderfähigen Kosten gedeckelt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Nein, der Beschluss kann bis zu sechs Monate nach der Bewilli­gung nachgereicht werden. Das entspannt den Zeitplan erheblich, weil Sie den Antrag vor der nächsten Eigentümer­versammlung stellen können.

Die Beschluss­vorlage für die Versammlung bereiten wir für Sie vor.

Gefördert werden Mehrparteienhäuser im Bestand mit mindestens drei Wohn­einheiten, bei denen je Objekt mindestens sechs Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert werden. Vorverkabelte Stellplätze zählen mit.

Aus­geschlossen sind Objekte mit Pflicht nach dem GEIG, also Neubauten ab 24.03.2021 und größere Renovierungen nach §§ 8 bis 9 GEIG.

Nein, Auftrag und Bauarbeiten dürfen erst nach der Bewilli­gung beginnen. Zum Antrag reicht ein Kostenvoranschlag.

Nach der Bewilli­gung haben Sie neun Monate Zeit für die verbindliche Beauf­tragung und 24 Monate für die Um­setzung.

Ja, der Betrieb muss mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energien erfolgen, zum Beispiel über einen Ökostrom­tarif oder Strom aus einer eigenen Photovoltaik­anlage.

Mit Mieterstrom vom eigenen Dach laden Bewohner mit Solarstrom aus dem Gebäude. Lade­infra­struktur und Mieterstrom planen wir auf Wunsch zusammen.

Diese Antworten sind allgemeine Hinweise und keine verbindliche Zusage. Maßgeblich sind die Förder­richtlinie und die Angaben auf der Programmseite. Stand der Fristen: 03.11.2026, übrige Angaben: 24.09.2026

Förder­antrag für Ihre Lade­infra­struktur

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts: Anzahl der Wohn­einheiten und Stellplätze, Tiefgarage oder Außenstellplätze und, falls bekannt, die Größe des Hausanschlusses. Im kostenfreien Erstgespräch bekommen Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihr Objekt bleiben.

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